Weitere Lockerungen für den Sport bei niedrigen Inzidenzen
  29.06.2021 •     WLV , BLV , Top-News BLV , BW-Leichtathletik


Seit Montag, den 28. Juni 2021 gelten angepasste Lockerungen für den Sport bei niedrigen Inzidenzen. Konkret geht es um Erleichterungen bezüglich der Testpflicht und der wesentlichen Vereinfachung der bisherigen Verordnung.

Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht ab Montag, den 28. Juni 2021 weitere Lockerungen für den Sport in Baden-Württemberg bei nun vier Inzidenzstufen vor. Die neu geformten Inzidenzstufen tragen der aktuellen Situation Rechnung, ziehen aber im gleichen Moment klare Grenzen.

Übersicht der Inzidenzstufen
Inzidenzstufe 1 gilt bei einer Inzidenz unter 10.
Inzidenzstufe 2 gilt zwischen 10 und 35.
Inzidenzstufe 3 gilt zwischen 35 bis 50.
Inzidenzstufe 4 greift ab einer Inzidenz von über 50.

Unabhängig der Inzidenzstufe ist ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Hygienekonzept und die Nachhaltung der Kontaktdaten erforderlich.

Die medizinische Maskenpflicht bleibt weiter bestehen. Allerdings ist eine medizinische Maske beim Sport treiben nicht mehr notwendig. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für Laien zugelassene Selbsttest gelten ebenfalls, sofern unter Aufsicht durchgeführt und bescheinigt. Die bisherige Regelung für Schüler:innen bleibt unangetastet.

Inzidenzstufe 1 (<10):

  • Im Freien und in geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben ohne besondere Regelungen möglich.
  • Wettkampfveranstaltungen können im Freien mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden. Bei mehr als 300 Personen gilt die allgemeine Maskenpflicht.
  • Wettkampfveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 500 Personen durchgeführt werden.
  • Alternativ können ohne Auflagen maximal 30% der Kapazität ausgelastet werden und bei Einhaltung der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen und Getestet) sogar bis zu 60% der Auslastung ohne Abstandsgebot.

Inzidenzstufe 2 (10 bis 35):

  • Im Freien und in geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben ohne besondere Regelungen möglich.
  • Wettkampfveranstaltungen können im Freien mit maximal 750 Personen durchgeführt werden. Bei mehr als 200 Personen gilt die allgemeine Maskenpflicht.
  • Wettkampfveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 250 Personen durchgeführt werden.
  • Alternativ können ohne Auflagen maximal 20% der Kapazität ausgelastet werden und bei Einhaltung der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen und Getestet) sogar bis zu 60% der Auslastung ohne Abstandsgebot.

Inzidenzstufe 3 (35 bis 50):

  • Im Freien und in geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben ohne Personenbeschränkung möglich. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der 3G- Regelung.
  • Wettkampfveranstaltungen können im Freien mit maximal 500 Personen durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der 3G- Regelung.
  • Wettkampfveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 200 Personen  bei Einhaltung der 3G-Regelung durchgeführt werden.

Inzidenzstufe 4 (über 50):

  • Im Freien ist das Sporttreiben mit bis zu 25 Personen erlaubt. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der 3G- Regelung.
  • In geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben bei Einhaltung der 3G-Regelung mit maximal 14 Personen erlaubt.
  • Wettkampfveranstaltungen können im Freien mit maximal 250 Personen durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der 3G- Regelung.
  • Wettkampfveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 100 Personen bei Einhaltung der 3G-Regelung durchgeführt werden
 

Weitere Lockerungen für den Sport bei niedrigen Inzidenzen