Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 2020
  20.12.2019 •     BW-Leichtathletik , Wettkampfsport , WLV , Top-News WLV , Top-News BW-Leichtathletik , Wettkampf , BLV , BLV-Wettkampf , Top-News BLV


Ab sofort stehen die Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen 2020 der Leichtathletik Baden-Württemberg online zum Download zur Verfügung. Unter anderem wird es im kommenden Jahr die unten aufgeführten Änderungen geben. Alles weitere ist den Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen 2020 zu entnehmen.

Für die Teilnahmeberechtigung von Ausländern (Punkt 3.2) an Baden-Württembergischen, Badischen und Württembergischen Meisterschaften gelten abweichend von DLO §5, Abschnitt 2 ab 2020 die folgenden Regelungen:

Ausländische Athleten Junioren U23 und älter, die ein gültiges Startrecht für einen Mitgliedsverein des Badischen oder des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes haben, sind teilnahmeberechtigt, wenn das Startrecht seit mindestens einem Jahr besteht.

Ausländische Athleten Jugend U20 und jünger, die ein gültiges Startrecht für einen Mitgliedsverein des Badischen oder des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes haben, sind ohne Wartefrist teilnahmeberechtigt.

Bei Starts außer Wertung werden zukünftig 2€ Zusatzgebühren erhoben (siehe Punkt 7).

Des Weiteren gibt es für die Platzierungen 1-3 in allen Altersklassen Medaillen und Urkunden. Alle weiteren Endkampf-/Endlauf-Teilnehmer/innen (bis Platz 8) ab JU20 können auf Wunsch ebenfalls Urkunden erhalten. Siegerehrungen finden in den Klassen Aktive, Junioren, JU20 und Senioren für die Plätze 1-3, in den Klassen Jugend U18/U16/U14 für die Plätze 1-8 statt (siehe Punkt 12).

Zu den Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen 2020 der Leichtathletik Baden-Württemberg


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